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Steueroptimierung zum Jahresende in der Schweiz: 6 Hebel, die Sie vor dem 31. Dezember nutzen sollten

  • eleasignoretti0
  • 3. Okt.
  • 7 Min. Lesezeit

Sie haben das ganze Jahr hart gearbeitet. Ihr Dezembergehalt kommt... und damit die schmerzhafte Realität: Sie werden X Tausend Franken Steuern zahlen. Was wäre, wenn ich Ihnen sagen würde, dass Sie noch ein paar Wochen Zeit haben, um diese Rechnung um 2'000 bis 5'000 CHF zu reduzieren?


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1. DIE SÄULE 3A: Der unverzichtbare Klassiker ⭐


Was ist das:

Die Säule 3a, auch gebundene Selbstvorsorge genannt, bildet die dritte Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Es handelt sich um ein steuerlich privilegiertes Sparkonto zur Ergänzung Ihrer AHV-Leistungen (1. Säule) und BVG-Leistungen (2. Säule) für Ihre Rente. Der steuerliche Vorteil liegt in der vollständigen Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen: Jeder eingezahlte Franken reduziert direkt Ihre Berechnungsgrundlage für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern. Für einen Arbeitnehmer in der Westschweiz mit einem Grenzsteuersatz von 25-30% bedeutet dies eine unmittelbare Steuerersparnis in Höhe dieses Satzes. Zudem unterliegt das Vermögen der Säule 3a während der Ansparphase nicht der Vermögenssteuer, und die erzielten Renditen werden nicht jährlich besteuert.


Beträge 2025:

  • Arbeitnehmer: 7'056 CHF maximum

  • Selbständige: 35'280 CHF (20% des Einkommens, gedeckelt)


Konkretes Beispiel: Thomas, 32 Jahre, Gehalt 95'000 CHF in Lausanne

  • 3a-Einzahlung: 7'056 CHF

  • Steuerersparnis: ~1'850 CHF (gemäss Grenzsteuersatz ~26%)

  • Tatsächliche Kosten der Einzahlung: 5'206 CHF für 7'056 CHF gespartes Kapital


⚠️ DEADLINE: 31. Dezember 23:59 Uhr Nach diesem Datum verlieren Sie diesen Abzug für das gesamte Jahr.


Zu vermeidende Fehler:

❌ 3a-Konto nicht rechtzeitig eröffnet (5-10 Tage einplanen)

❌ Überweisung am 31. Dezember nachmittags (Risiko der Verarbeitung im Januar)

❌ Obergrenze überschreiten (der Überschuss ist nicht abzugsfähig)



2. EINKAUF IN DIE PENSIONSKASSE: Die Investition, die sich doppelt auszahlt


Was ist das:

Der Einkauf von Beitragslücken in die Pensionskasse (BVG) ermöglicht es, fehlende oder unzureichende Beitragsjahre in Ihrer 2. Säule auszugleichen. Diese Lücken entstehen aus verschiedenen Gründen: Studienjahre nach 25 Jahren, Teilzeitarbeitsphasen, im Ausland verbrachte Jahre oder erhebliche Gehaltserhöhungen, die eine Lücke zwischen Ihrem theoretischen und tatsächlichen Guthaben schaffen. Der BVG-Einkauf stellt eine der wirkungsvollsten Steueroptimierungen des schweizerischen Systems dar. Im Gegensatz zur auf 7'056 CHF gedeckelten Säule 3a können die Einkaufsbeträge je nach Situation mehrere Zehntausend Franken erreichen. Diese Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, ohne jährliche Begrenzung. Zusätzlich zum unmittelbaren Steuervorteil erhöhen Sie Ihr Vorsorgeguthaben, das bei der Pensionierung eine höhere Rente oder ein höheres Kapital generiert.


Warum es so wirkungsvoll ist:

  • Unmittelbarer UND bedeutender Steuerabzug

  • Erhöht Ihr Alterskapital

  • "Garantierte" Rendite durch die Steuerersparnis


Konkretes Beispiel: Sophie und Marc, Paar 35 Jahre, Gesamteinkommen 160'000 CHF in Neuenburg

  • BVG-Einkauf: 25'000 CHF

  • Steuerersparnis: ~7'500 CHF (Grenzsteuersatz ~30%)

  • Unmittelbare steuerliche Rendite: 30%


⚠️ ACHTUNG: Die 3-Jahres-Regel.

Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu kaufen und Ihr BVG zu beziehen, müssen Sie nach einem Einkauf 3 Jahre warten. Planen Sie voraus!


Vorgehensweise:

  1. Fordern Sie Ihren Einkaufsausweis bei Ihrer Pensionskasse an (Frist: 2-4 Wochen)

  2. Bewerten Sie den verfügbaren Betrag

  3. Zahlen Sie vor dem 31. Dezember ein


Fortgeschrittene Strategie: Staffeln Sie die Einkäufe über 2-3 Jahre, um die steuerliche Auswirkung zu glätten und zu vermeiden, dass Sie in eine höhere Steuerklasse springen.



3. ARBEITEN AN IMMOBILIEN: Die Gelegenheit, die Sie nicht verpassen dürfen


Was ist das:

Immobilieneigentümer in der Schweiz können Unterhalts- und Renovationskosten vom Eigenmietwert (fiktive Steuer auf die Nutzung der eigenen Immobilie) abziehen. Nach der kürzlichen Volksabstimmung zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung befinden wir uns derzeit in einer aussergewöhnlichen Übergangsphase. Bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung (genaues Datum noch zu bestätigen, voraussichtlich 2028) können Sie die Gesamtheit Ihrer Unterhalts- UND Renovationskosten abziehen, unabhängig davon, ob es sich um werterhaltende Arbeiten (laufender Unterhalt) oder wertvermehrende Arbeiten (Anbau, neue Küche, Gesamtrenovation) handelt. Dies ist eine temporäre steuerliche Gelegenheit, die Eigentümer unbedingt nutzen sollten: Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden diese vorteilhaften Regelungen verschwinden.


Warum dies eine einzigartige Gelegenheit ist:

  • Aussergewöhnlich günstige Übergangsphase

  • Alle Arbeiten sind abzugsfähig (Unterhalt UND Wertvermehrung)

  • Begrenztes Zeitfenster vor der Gesetzesänderung

  • Ermöglicht die Planung wichtiger Renovationen mit optimaler steuerlicher Wirkung


Was ist abzugsfähig (während der Übergangsphase):

Laufender Unterhalt:

  • Dach-, Fassadensanierung

  • Ersatz Fenster, Türen

  • Heizungssanierung

  • Maler- und Anstricharbeiten innen/aussen

  • Reparatur Sanitäranlagen


Wertvermehrende Renovationen:

  • Neue Küche

  • Neues Badezimmer

  • Anbau, Umbau

  • Klimaanlage-Installation

  • Verbesserung der Isolation


Nebenkosten:

  • Architekten-, Ingenieurkosten

  • Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Arbeiten

  • Bauversicherung


Konkretes Beispiel: Familie, Eigentümer in Yverdon, Einkommen 120'000 CHF

  • Komplette Badezimmerrenovation: 28'000 CHF

  • Fassadensanierung: 15'000 CHF

  • Diverse jährliche Unterhaltskosten: 3'000 CHF

  • Total abzugsfähig: 46'000 CHF

  • Steuerersparnis: ~12'000 CHF (gemäss Grenzsteuersatz ~26%)


⚠️ ENTSCHEIDENDES TIMING:

  • Rechnung vor dem 31.12. bezahlt = im laufenden Jahr abzugsfähig

  • Rechnung im Januar bezahlt = im folgenden Jahr abzugsfähig

  • Wichtig: Das Zahlungsdatum zählt, nicht das Ausführungsdatum der Arbeiten


Optimierungsstrategie während der Übergangsphase: JETZT ist der Zeitpunkt, Ihre Renovationsprojekte zu beschleunigen, wenn Sie sie für die nächsten Jahre geplant hatten. Nutzen Sie dieses aussergewöhnliche Zeitfenster, um:

  • Grosse Arbeiten durchzuführen, die Sie aufgeschoben hatten

  • Mehrere Renovationsprojekte zu bündeln

  • Abzüge zu maximieren, solange dies noch möglich ist

  • Jahr mit hohen Einkommen (Prämie, Bonus) → Arbeiten maximieren


Aufzubewahrende Dokumente:

  • Alle detaillierten Rechnungen

  • Zahlungsnachweise

  • Pläne, Baubewilligung falls erforderlich

  • Akzeptierte Kostenvoranschläge



4. SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN


Was ist das:

Spenden und Zuwendungen an schweizerische Institutionen mit gemeinnützigem Zweck sind steuerlich abzugsfähig bis zu 20% Ihres Nettoeinkommens. Um abzugsfähig zu sein, muss die begünstigte Organisation als gemeinnützig anerkannt sein und ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine Spende von 1'000 CHF ermöglicht es Ihnen, Ihr steuerbares Einkommen um 1'000 CHF zu reduzieren. Wenn Ihr Grenzsteuersatz 25% beträgt, beträgt Ihre Steuerersparnis 250 CHF, was bedeutet, dass Ihre Spende Sie tatsächlich nur 750 CHF "kostet". Diese Mechanik ist besonders am Jahresende interessant, um die Steuerbelastung zu optimieren und gleichzeitig Anliegen zu unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen.


Berechtigte Organisationen:

  • Schweizerisches Rotes Kreuz

  • Anerkannte Hilfswerke (Caritas, Terre des Hommes, etc.)

  • Gemeinnützige Stiftungen

  • Museen, Kulturinstitutionen

  • Universitäten, Hochschulen

  • Anerkannte Umweltschutzorganisationen

  • Politische Parteien (variable Grenzen je nach Kanton: in der Regel max. 10'000-20'000 CHF)


Beispiel:

  • Spende von 1'000 CHF an das Rote Kreuz

  • Steuerersparnis: ~250-300 CHF (je nach Grenzsteuersatz)

  • Tatsächliche Kosten: 700-750 CHF


⚠️ Bewahren Sie die Belege auf:

Viele Organisationen senden die Bescheinigungen automatisch Anfang des Folgejahres, aber einige stellen sie nur auf Anfrage aus. Überprüfen Sie im Dezember, dass Sie alle Belege für Ihre Spenden des Jahres haben.


Tipp: Wenn Sie nahe an der 20%-Grenze sind, verteilen Sie bedeutende Spenden auf mehrere Jahre, um die Abzugsfähigkeit zu maximieren.



5. WEITERBILDUNGSKOSTEN: Investieren Sie in sich selbst


Was ist das:

Kosten für berufliche Weiterbildung und Umschulung sind steuerlich abzugsfähig, wenn sie mit Ihrer Erwerbstätigkeit in Verbindung stehen. Seit 2016 anerkennt das Bundesgesetz die Abzugsfähigkeit von Weiterbildungs- und Umschulungskosten bis zu einer Grenze von 12'900 CHF auf Bundesebene. Um abzugsfähig zu sein, müssen die Ausbildungen einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit aufweisen: Weiterbildung in Ihrem aktuellen Bereich (CAS, DAS, MAS, Zertifizierungen) oder Umschulung für einen neuen Beruf. Die Kosten umfassen Studiengebühren, Unterrichtsmaterialien, Reisen im Zusammenhang mit der Ausbildung und in einigen Fällen Unterkunft, wenn die Ausbildung weit von Ihrem Wohnort stattfindet.


Abzugsfähige Beispiele: ✅ CAS, DAS, MAS (Certificate/Diploma/Master of Advanced Studies) ✅ MBA, Executive MBA ✅ Sprachkurse mit nachweisbarem beruflichen Bezug ✅ Berufliche Zertifizierungen (PMP, CFA, IT-Zertifizierungen, etc.) ✅ Fachkonferenzen, Seminare ✅ Vom Arbeitgeber oder Beruf vorgeschriebene Weiterbildungen ✅ Umschulungskurse


❌ Freizeitkurse ohne beruflichen Bezug ❌ Erstausbildung (Bachelor, klassischer universitärer Master für junge Leute) ❌ Führerschein (ausser wenn für den Beruf unerlässlich)


Konkretes Beispiel: Julie, 34 Jahre, Marketing-Verantwortliche, 105'000 CHF, Neuenburg

  • CAS in Digital Marketing: 9'500 CHF

  • Fachkonferenz: 800 CHF

  • Total abzugsfähig: 10'300 CHF

  • Steuerersparnis: ~2'800 CHF (Grenzsteuersatz ~27%)


Aufzubewahrende Dokumente:

  • Anmelde- und Zahlungsbescheinigungen

  • Detailliertes Ausbildungsprogramm

  • Nachweis des Bezugs zur beruflichen Tätigkeit (E-Mail Arbeitgeber, Stellenbeschreibung)

  • Reiserechnungen falls zutreffend


Strategie: Wenn Ihre Ausbildung mehr als 12'900 CHF kostet, staffeln Sie die Zahlungen über 2 Jahre, um die Abzüge zu maximieren (einen Teil im Dezember zahlen, den Rest im Januar).



6. STRATEGIE FÜR PAARE: Wer zahlt was?


Was ist das:

Die Steueroptimierung für Paare hängt von ihrem Zivilstand ab. In der Schweiz ändert sich das Besteuerungsregime je nachdem, ob Sie verheiratet sind (gemeinsame Besteuerung mit Splitting) oder im Konkubinat leben (getrennte Besteuerung). Dieser Unterschied schafft spezifische Optimierungsmöglichkeiten, die vor Jahresende genutzt werden sollten.


Wenn Sie verheiratet sind:

Sie werden gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen werden addiert und dann geteilt, bevor der Tarif angewendet wird, was die Progressivität mildert. Die Optimierung konzentriert sich auf die Maximierung der Gesamtabzüge. Es spielt keine Rolle, wer was zwischen den Ehepartnern zahlt, die steuerliche Wirkung ist identisch. Die Herausforderung: Keine Gelegenheiten verschwenden (beide können jeweils 7'056 CHF in 3a einzahlen, insgesamt also 14'112 CHF Abzüge).


Wenn Sie im Konkubinat leben:

Jeder wird separat besteuert. Hier liegen die grössten Möglichkeiten. Die Progressivität bedeutet, dass derselbe Abzug für den Partner mit dem höheren Einkommen mehr wert ist. Eine strategische Planung, wer was zahlt, kann erhebliche Einsparungen generieren.


Optimierungsstrategie für Konkubinatspaare:

  1. Säule 3a:

    • Jeder kann 7'056 CHF einzahlen

    • Bei begrenztem Budget die Einzahlung des Partners mit dem höheren Einkommen priorisieren


  2. BVG-Einkauf:

    • Der Partner mit dem höheren Grenzsteuersatz sollte diesen Hebel bevorzugen


  3. Wohnungskosten:

    • Bei Miteigentum: automatische Aufteilung 50/50

    • Bei Alleineigentum: alle Kosten für den Eigentümer abzugsfähig

       

Konkretes Beispiel: Unverheiratetes Paar, Lausanne: Alex 110'000 CHF + Sam 65'000 CHF

Aktion

Alex (Satz ~28%)

Sam (Satz ~22%)

Ersparnis

3a

7'056 CHF

7'056 CHF

~ 3'500 CHF

BVG-Einkauf

20'000 CHF

-

~ 5'600 CHF

Weiterbildung

8'000 CHF

-

~ 2'240 CHF

Total Abzüge

35'056 CHF

7'056 CHF

~ 11'340 CHF

Bei begrenztem Budget und nur einer kann 7'056 CHF in 3a einzahlen: Alex spart ~1'975 CHF vs. ~1'550 CHF für Sam, also 425 CHF Unterschied.



CHECKLIST DE FIN D'ANNÉE (à faire MAINTENANT)


VOR DEM 30. OKTOBER :

  • Einkaufsausweis bei Ihrer Pensionskasse anfordern

  • Im Jahr 2025 durchgeführte Arbeiten auflisten und prüfen, ob alle Rechnungen vorhanden sind

  • Saldo der im Jahr geleisteten Spenden überprüfen

  • Weiterbildungsbescheinigungen zusammentragen


VOR DEM 15. NOVEMBER :

  • 3a-Konto eröffnen, falls noch nicht geschehen

  • BVG-Einkaufsbetrag gemäss Budget und Strategie festlegen

  • Zahlung noch ausstehender Arbeitsrechnungen planen

  • Jahresendspen den abschliessen, falls zutreffend


VOR DEM 20. DEZEMBER:

  • Säule-3a-Einzahlung durchgeführt und bestätigt

  • BVG-Einkauf durchgeführt (Überweisung von der Kasse verarbeitet)

  • Alle Arbeitsrechnungen bezahlt

  • Spenden abgeschlossen mit angeforderten Belegen



SIMULATION: Welcher Gewinn für SIE?


Typisches Profil: Arbeitnehmer 32 Jahre, 95'000 CHF, Lausanne, ledig

Aktion

Investierter Betrag

Steuerersparnis

Steuerliche Rendite

Säule 3a

7'056 CHF

~1'850 CHF

26%

BVG-Einkauf

15'000 CHF

~3'900 CHF

26%

Weiterbildung CAS

8'000 CHF

~2'100 CHF

26%

Wohnungsarbeiten

12'000 CHF

~3'100 CHF

26%

TOTAL

42'056 CHF

~10'950 CHF

26%

Die "tatsächlichen Kosten" dieser investierten 42'056 CHF betragen dank der Steuerersparnis nur 31'106 CHF.



Typisches Profil: Verheiratetes Paar, 35 Jahre, 140'000 CHF kumuliert, Neuenburg, Eigentümer

Aktion

Investierter Betrag

Steuerersparnis

Steuerliche Rendite

2x Säule 3a

14'112 CHF

~4'000 CHF

28%

BVG-Einkauf Partner 1

18'000 CHF

~5'000 CHF

28%

Hausarbeiten

25'000 CHF

~7'000 CHF

28%

TOTAL

57'112 CHF

~16'000 CHF

28%


FAZIT: Handeln Sie jetzt, danken Sie sich im April


Steueroptimierung ist keine Steuerhinterziehung. Es bedeutet, die Instrumente, die das Schweizer Gesetz Ihnen zur Verfügung stellt, intelligent zu nutzen. Jedes Jahr lassen Tausende von Steuerzahlern Tausende von Franken an Steuerersparnissen einfach liegen, aus Unwissenheit oder Prokrastination.


Die 3 fatalen Fehler, die es zu vermeiden gilt:


Bis zum 28. Dezember warten: Bank- und Verwaltungsfristen können Ihre Einzahlung in den Januar verschieben


Belege nicht überprüfen: Fehlende Rechnungen, nicht angeforderte Bescheinigungen = verlorene Abzüge


Nur eine Zeile optimieren: Eine Gesamtsicht (3a + BVG + Arbeiten + Weiterbildung) liefert immer bessere Ergebnisse als eine isolierte Optimierung


Die goldene Regel: Je höher Ihr Einkommen, desto grösser die Wirkung der Steueroptimierung. Eine Einzahlung von 7'056 CHF in 3a spart jemandem mit 70'000 CHF/Jahr 1'400 CHF, aber jemandem mit 120'000 CHF/Jahr 2'100 CHF.


Sie sind sich Ihrer personalisierten Strategie nicht sicher?

Jede Situation ist einzigartig: Einkommen, Immobilienprojekte, Familienstruktur, Wohnkanton... all diese Elemente beeinflussen Ihre optimale Strategie. Bei BSCO analysieren wir Ihre vollständige steuerliche Situation und schlagen Ihnen einen massgeschneiderten Optimierungsplan vor, der auf Ihre Ziele zugeschnitten ist.




 
 
 

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